Ausfuhrkennzeichen Versicherung

Wer sein Fahrzeug verkaufen oder in andere Länder für eigene Zwecke überstellen möchte, sollte dabei überlegen, welches Kennzeichen für den Transport sinnvoll ist. Sobald die Überführung außerhalb von Deutschland stattfindet, kommt in der Regel nur ein Überführungskennzeichen infrage. Dieses bietet nicht nur die einfachste, sondern vor allem auch die schnellste Abwicklung an. Sollte hingegen die Überführung nur innert Deutschland stattfinden, sollten Sie besser eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung erwerben. Das Kurzzeitkennzeichen ist zwar nur bis zu 5 Tage gültig, aber dafür ist die Versicherung günstiger und die Zulassung einfacher.

Das Ausfuhrkennzeichen ist übrigens auch unter anderen Begriffen bekannt. So verwendet man gerne für das Ausfuhrkennzeichen auch folgende Begriffe: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen. Gemeint ist jeweils immer das Gleiche. Ein Kennzeichen, mit dem Sie ohne großen Aufwand Ihr Fahrzeug in ein anderes Land überführen können. Welche Bedingungen und Grundlagen Sie hierbei beachten müssen, können sie aus den folgenden Punkten entnehmen. Grundsätzlich kommt ein Zollkennzeichen immer nur dann infrage, wenn das Fahrzeug definitiv aus Deutschland ausgeführt werden soll. Denn eine Wiedereinfuhr ist damit nur erschwert möglich. In einem solchen Fall müsste die Betriebserlaubnis, ebenso TÜV und ASU erneuert werden.

  • Exportkennzeichen für welche Fahrzeuge

Ein Ausfuhrkennzeichen kann grundsätzlich für jedes Fahrzeug beantragt werden, das der Kfz Haftpflichtversicherung unterliegt. Also vom Motorrad zum PKW, Bus, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen und LKW. Natürlich können auch landwirtschaftliche Fahrzeuge versichert werden.

  • Ausfuhrkennzeichen: Versicherung und Gültigkeit

Beim Zollkennzeichen erhalten Sie eine Kfz Versicherung, die zeitlich beschränkt ist. So kann diese Kfz Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen von 9 bis zu 360 Tagen abgeschlossen werden. Ein deutliches Plus, mit dem sich die unterschiedlichsten Kfz Überführungen planen und durchführen lassen. Im Gegensatz zu der normalen Kfz Versicherung kann bei einem Kennzeichen für die Ausfuhr nur die Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet in der Regel bei einem Unfall nur Schutz für die finanziellen Forderungen Dritter. Eine Kaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung kann zusätzlich nicht für das Ausfuhrkennzeichen abgeschlossen werden.

Beachten Sie auch die jeweiligen Deckungssummen der Kfz Haftpflichtversicherungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrland richten. Sobald Sie Deutschland verlassen, gelten die Mindestdeckungssummen des aktuellen Landes, in dem Sie sich gerade befinden. Hier gilt zu beachten, dass diese durchaus niedriger sein können als in Deutschland.

Mindest-Deckungssummen Deutschland

Personenschäden:  7.5 Millionen Euro
Sachschäden:      1.0 Millionen Euro
Vermögensschäden: 50.000 Euro

 

Mindest-Deckungssummen andere Länder

KZ Land
Vermögensschäden
Sachschäden
Personenschäden
AL Albanien
€ 147.000 €
147.000 €
AND Andorra
50.000.000 €
50.000.000 €
B Belgien
max. 100.000.000 €
Unbegrenzt
BIH Bosnien-Herzegowina
179.000 €
511.000 €
BG Bulgarien
510.000 €
510.000 €
DK Dänemark
2.680.000 €
13.400.000 €
D Deutschland
50.000 €
Pro Unfall 1.000.000 €
Pro Unfall 7.500.000 €
EST Estland
500.000 €
2.500.000 €
FIN Finnland
3.300.000 €
Unbegrenzt
F Frankreich
1.000.000 €
Unbegrenzt
GR Griechenland
Pro Unfall 750.000 €
Pro Unfall 750.000 €
GB Großbritannien / England
Pro Unfall 1.200.000 €
Unbegrenzt
IR Iran
1.000 €
Unbegrenzt
IRL Irland
100.000 €
Unbegrenzt
IS Island
Pro Unfall 1.802.000 €
Pro Unfall 12.000.000 €
IL Israel
Keine Pflichtversicherung
Unbegrenzt
I Italien
Pro Unfall 760.000 €
Pro Unfall 760.000 €
HR Kroatien
200.000 €
462.000 €
LV Lettland
500.000 €
2.500.000 €
LT Litauen
500.000 €
2.500.000 €
L Luxemburg
Unbegrenzt
Unbegrenzt
M Malta
500.000 €
2.500.000 €
MA Marokko
500.000 €
900.000 €
MK Mazedonien / F.Y.R.O.M.
50.000 €
100.000 €
MD Moldawien
30.000 €
20.000 €
MNE Montenegro
80.000 €
150.000 €
NL Niederlande / Holland
Pro Unfall 1.000.000 €
Pro Unfall 5.000.000 €
N Norwegen
1.230.000 €
Unbegrenzt
A Österreich
70.000 €
7.000.000 €
7.000.000 €
PL Polen
Pro Unfall 500.000 €
Pro Unfall 2.500.000 €
P Portugal
Pro Unfall 730.000 €
Pro Unfall 2.500.000 €
RO Rumänien
Pro Unfall 1.000.000 €
Pro Unfall 5.000.000 €
RUS Russland
4.000 €
4.000 €
S Schweden
34.000.000 €
34.000.000 €
CH Schweiz
2.800.000 €
4.100.000 €
SRB Serbien
156.000 €
76.000 €
SK Slowakische Republik / Slowakei
5.000.000 €
1.000.000 €
SLO Slowenien
1.000.000 €
5.000.000 €
E Spanien
15.000.000 €
70.000.000 €
CZ Tschechische Republik / Tschechien
1.350.000 €
1.350.000 €
TN Tunesien
Unbegrenzt
Unbegrenzt
TR Türkei
400.000 €
220.000 €
UA Ukraine
12.500 €
Unbegrenzt
H Ungarn
1.600.000 €
4.600.000 €
BY Weißrussland
30.000 €
10.000 €
CY Zypern
1.100.000 €
30.000.000 €

Eine internationale grüne Versicherungskarte, auch IVK genannt, liegt der Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen anbei. Die Zustellung erfolgt nach Bestellung sofort auf dem Postwege (in Form einer gelben Karte, dreifach bzw. vierfach) und der grünen Karte. Bei jeder Bestellung sparen Sie bei uns. Tagtäglich fragen wir die aktuellen Prämien für die Ausfuhrkennzeichen Versicherung ab und geben so die günstigen Preise direkt an Sie weiter. Für Sie bedeutet das, Sie können nicht nur Ihren Geldbeutel schonen, sondern erhalten zugleich auch volle Leistungen. Sparen bedeutet also keinen Leistungsverzicht.

  • Geltungsbereich der Exportversicherung

Dank der grenzüberschreitenden Globalisierung ist das Ausfuhrkennzeichen, zusammen mit der grünen Karte, heute in vielen Ländern der Welt gültig und grundsätzlich in ganz Europa. Hier finden Sie eine Übersicht der Länder, indie Sie Ihr Fahrzeug problemlos mit einem Zollkennzeichen einführen können.

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

Bei Ländern, die jedoch nicht auf der grünen Karte aufgeführt sind oder gestrichen wurden, muss bei Einreise eine weitere Kfz Versicherung abgeschlossen werden. Das können Sie in der Regel direkt an der Grenze erledigen. Folgende Länder sind hiervon betroffen:

Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Amerikanische Jungferninseln, Angola, Anguilla, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Färöer Inseln, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Grenada, Grönland, Guadeloupe, Guam, Guatemala, Guinea, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Hong Kong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Macau, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Niederländische Antillen, Niger, Nigeria, Niue, Nordkorea, Oman, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Republik Kongo, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, Sansibar, São Tomé und Príncipe, Saudi Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Somalia, Sri Lanka, St. Helena, Sudan, Südafrika, Südkorea, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Togo, Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Uruguay, Usbekistan, Vatikan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vietnam, Westsahara, Zentralafrikanische Republik

  • Voraussetzungen Ausfuhrkennzeichen

Um das Exportkennzeichen zu erhalten, sollten folgende Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und sich aus eigener Kraft fortbewegen können. Ebenso sollten Sie auf die Prüfplakette (§ 29 StVZO) achten. Denn deren Gültigkeit muss mindestens bis nach Ablauf des Zollkennzeichens ausreichen. Einige Straßenverkehrsämter fordern sogar noch darüberhinaus eine weitere Gültigkeit. Die genauen Anforderungen hierzu können also von Kfz Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde sehr unterschiedlich ausfallen. Oft reicht allerdings ein kurzer Anruf oder ein Blick auf die Webseite der Straßenbehörde aus, um diesen Punkt abzuklären.

Sofern es sich bei dem Kfz um kein Neufahrzeug handelt, kann es notwendig sein, dass dieses der zuständigen Kfz Behörde vorgeführt wird. Das wird jedoch von Kfz Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich gehandhabt.

  • Zollkennzeichen und Steuerpflicht

Ein ganz wichtiger Punkt bei einem Ausfuhrkennzeichen ist die bestehende Steuerpflicht. Die alte Regelung, nach der ein Exportkennzeichen in den ersten 3 Monaten steuerfrei ist, wurde bereits vor langer Zeit revidiert.
Mittlerweile ist es so, dass bereits ab dem ersten Tag eine Steuerpflicht für das Ausfuhrkennzeichen besteht. Die Steuer ist damit immer für volle 30 Tage zu entrichten, unabhängig von der Dauer des Kennzeichens. Auch wenn Sie die Kfz Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen auf nur 9 Tage abgeschlossen haben, müssen Sie dennoch eine Steuer für 30 Tage entrichten.

Die Steuerhöhe wird dabei direkt bei der Anmeldung im Straßenverkehrsamt ermittelt. Zu beachten ist hier, dass die Steuer nur noch per Einzugsermächtigung bezahlt werden kann. Ein inländisches Girokonto muss also vorhanden sein. In Ausnahmefällen (z.B. bei Ausländern) kann eine direkte Einzahlung (Banküberweisung, Finanzamt) möglich sein. Erst wenn ein Einzahlungsnachweis (also der Auftrag/Einwilligung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren oder der Überweisungsbelegt vorliegt), wird das Kennzeichen für die Ausfuhr erteilt.

  • Zuständigkeiten Ausfuhrkennzeichen

Sobald Sie bei uns günstig die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen erworben und erhalten haben, können Sie direkt das Kennzeichen beantragen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Kfz-Zulassungsbehörden (bzw. dem Straßenverkehrsamt). Eine freie Auswahl der Straßenverkehrsämter für das Exportkennzeichen besteht für Inländer nicht. Zuständig ist somit für die Ausstellung des Zollkennzeichens immer das Straßenverkehrsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

  • Welche Unterlagen werden benötigt

Die Bestellung der Ausfuhrkennzeichen Versicherung erfolgt online in nur wenigen Sekunden. Einzig müssen Sie hier den gewünschten Fahrzeugtyp, Dauer der Exportkennzeichen und die gewünschte Anzahl angeben. Nach Eingabe Ihrer Anschrift und Bezahlung erfolgt auch schon der Versand.

Die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen ist dann gemeinsam mit nachfolgenden Unterlagen beim Straßenverkehrsamt vorzulegen:

Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals: Kfz-Schein und Brief)
Nachweis Hauptuntersuchung
Außerbetriebsetzung (bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen)
Bei Handlung für Dritte unbedingt eine gültige Vollmacht
Bei Firmen: Gewerbenachweis oder HR-Auszug

Nach Erteilung müssen Sie nur noch den Auftrag an den Schildermacher erteilen und können sodann Ihre Überführung starten.