Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Die einfachste Handhabung einer Überführung in Deutschland oder auch zur Durchführung einer Probe- oder Testfahrt, ist grundsätzlich ein Kurzzeitkennzeichen. Kaum ein anderes Kennzeichen ist einfacher und unbürokratischer zu erhalten als das Kurzzeitkennzeichen. Allerdings sollten Sie dabei den Nutzungszweck beachten.

  • Kurzzeitkennzeichen Nutzung

Das Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur für eine Überführung oder eine Probefahrt bzw. Testfahrt genutzt werden. Unter dem letzteren Nutzungszweck versteht man sowohl die reine Probefahrt als auch den Besuch in einer Werkstatt oder bei einem Gutachter. Eine Vergnügungsfahrt ist jedoch mit diesem Kennzeichen grundsätzlich untersagt.

  • Geltungsbereich Kennzeichen / Grüne Karte

Zunächst einmal ist festzuhalten: die Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann in ganz Deutschland für die obigen Nutzungszwecke verwendet werden. Laut einer EU-Verordnung soll es zudem möglich sein, dieses auch innerhalb der europäischen Länder zur Überführung oder Testfahrt zu nutzen.

Da es hier außerhalb Deutschlands des Öfteren zu Problemen kommt, raten wir Ihnen bei einer Nutzung außerhalb deutscher Grenzen immer zu einem Ausfuhrkennzeichen. Denn schon seit Beginn der EU Verordnung kommt es in anderen EU-Staaten bei der Nutzung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung immer wieder zu Ablehnungen. Dabei kann es zu hohen Strafgebühren, Einreiseverboten bis hin zu Fahrzeugbeschlagnahmungen kommen. Eine Nutzung in anderen EU Ländern geschieht daher auf eigene Verantwortung.

Sollten Sie sich dennoch für die Nutzung einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung außerhalb von Deutschland entscheiden, bestellen Sie unbedingt die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte – IVK) mit. Offiziell ist das Kurzzeitkennzeichen in folgenden Ländern (mit grüner Karte) gültig:

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

In folgenden Ländern ist ein Ausfuhrkennzeichen und eine separate Kfz Versicherung erforderlich, welche Sie an der Landesgrenze des jeweiligen Landes erwerben müssen. Hierzu zählen folgende Länder:

Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Amerikanische Jungferninseln, Angola, Anguilla, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Färöer Inseln, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Grenada, Grönland, Guadeloupe, Guam, Guatemala, Guinea, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Hong Kong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Macau, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Niederländische Antillen, Niger, Nigeria, Niue, Nordkorea, Oman, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Republik Kongo, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, Sansibar, São Tomé und Príncipe, Saudi Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Somalia, Sri Lanka, St. Helena, Sudan, Südafrika, Südkorea, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Togo, Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Uruguay, Usbekistan, Vatikan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vietnam, Westsahara, Zentralafrikanische Republik

  • Kurzzeitkennzeichen –  Fahrzeugtypen

Eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kann in der Regel für alle motorisierten Fahrzeuge mit Kennzeichen im Straßenverkehr abgeschlossen werden. Hierunter fallen auch Wohnwägen, Anhänger und Auflieger. Also praktisch alle LKWs, PKWs, Motorräder, Busse aber auch landwirtschaftliche Fahrzeuge.

  • Kurzzeitkennzeichen: Versicherung und Gültigkeit

Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kann von einem bis zu 5 Tagen abgeschlossen werden. Darüberhinaus ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Kurzzeitkennzeichen Schilder können nach Ablauf einfach vernichtet werden, eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Bei der Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um eine reguläre Kfz Haftpflichtversicherung, die jedoch zeitlich begrenzt ist. Der Abschluss weiterer Versicherungen (Kasko und Vollkasko) ist bei einer Überführung nicht möglich.

Es gelten bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung immer die Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Fahrlandes. Sobald Sie Deutschland verlassen, sind also die Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Staates gültig. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Deckungssummen sich erheblich zu den deutschen unterscheiden können.

Mindest-Deckungssummen Deutschland

Personenschäden:   7.5 Millionen Euro
Sachschäden:          1.0 Millionen Euro
Vermögensschäden:  50.000 Euro

 

Mindest-Deckungssummen andere Länder

KZ Land
Vermögensschäden
Sachschäden
Personenschäden
AL Albanien
€ 147.000 €
147.000 €
AND Andorra
50.000.000 €
50.000.000 €
B Belgien
max. 100.000.000 €
Unbegrenzt
BIH Bosnien-Herzegowina
179.000 €
511.000 €
BG Bulgarien
510.000 €
510.000 €
DK Dänemark
2.680.000 €
13.400.000 €
D Deutschland
50.000 €
Pro Unfall 1.000.000 €
Pro Unfall 7.500.000 €
EST Estland
500.000 €
2.500.000 €
FIN Finnland
3.300.000 €
Unbegrenzt
F Frankreich
1.000.000 €
Unbegrenzt
GR Griechenland
Pro Unfall 750.000 €
Pro Unfall 750.000 €
GB Großbritannien / England
Pro Unfall 1.200.000 €
Unbegrenzt
IR Iran
1.000 €
Unbegrenzt
IRL Irland
100.000 €
Unbegrenzt
IS Island
Pro Unfall 1.802.000 €
Pro Unfall 12.000.000 €
IL Israel
Keine Pflichtversicherung
Unbegrenzt
I Italien
Pro Unfall 760.000 €
Pro Unfall 760.000 €
HR Kroatien
200.000 €
462.000 €
LV Lettland
500.000 €
2.500.000 €
LT Litauen
500.000 €
2.500.000 €
L Luxemburg
Unbegrenzt
Unbegrenzt
M Malta
500.000 €
2.500.000 €
MA Marokko
500.000 €
900.000 €
MK Mazedonien / F.Y.R.O.M.
50.000 €
100.000 €
MD Moldawien
30.000 €
20.000 €
MNE Montenegro
80.000 €
150.000 €
NL Niederlande / Holland
Pro Unfall 1.000.000 €
Pro Unfall 5.000.000 €
N Norwegen
1.230.000 €
Unbegrenzt
A Österreich
70.000 €
7.000.000 €
7.000.000 €
PL Polen
Pro Unfall 500.000 €
Pro Unfall 2.500.000 €
P Portugal
Pro Unfall 730.000 €
Pro Unfall 2.500.000 €
RO Rumänien
Pro Unfall 1.000.000 €
Pro Unfall 5.000.000 €
RUS Russland
4.000 €
4.000 €
S Schweden
34.000.000 €
34.000.000 €
CH Schweiz
2.800.000 €
4.100.000 €
SRB Serbien
156.000 €
76.000 €
SK Slowakische Republik / Slowakei
5.000.000 €
1.000.000 €
SLO Slowenien
1.000.000 €
5.000.000 €
E Spanien
15.000.000 €
70.000.000 €
CZ Tschechische Republik / Tschechien
1.350.000 €
1.350.000 €
TN Tunesien
Unbegrenzt
Unbegrenzt
TR Türkei
400.000 €
220.000 €
UA Ukraine
12.500 €
Unbegrenzt
H Ungarn
1.600.000 €
4.600.000 €
BY Weißrussland
30.000 €
10.000 €
CY Zypern
1.100.000 €
30.000.000 €

Verlassen Sie Deutschland mit dem Kurzzeitkennzeichen, raten wir Ihnen zur Nutzung einer grünen Karte (bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Hinweise zum Geltungsbereich).
Bei uns erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen Versicherung zum Sparpreis. Wir analysieren ständig den Versicherungsmarkt und können Ihnen daher immer mit die günstigsten Versicherungen mit vollem Leistungsumfang anbieten. Den Versicherungsnachweis erhalten Sie per eMail (auf Wunsch auch per Post). Dabei erhalten Sie einen 7-stelligen Code, die sogenannte eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

  • Voraussetzungen Versicherung Kurzzeitkennzeichen

In der Regel ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug bei einer Straßenbehörde vorzustellen. Allerdings muss sich das Kfz in einem verkehrssicheren Zustand befinden und aus eigener Kraft fahren können. Ebenso darf das Fahrzeug nur für eine Überführung, Test- oder Probefahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.

Eine Nutzung an einem weiteren Fahrzeug ist untersagt! Aus diesem Grunde erhalten Sie bei der Zulassung auf ein Kurzzeitkennzeichen einen roten Fahrzeugschein. Dieser ist unbedingt vor Fahrbeginn auszufüllen.

  • Zuständigkeiten Kurzzeitkennzeichen

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung können Sie einfach bei uns bestellen und dabei nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist eine Online Bestellung der gültigen Kennzeichen zurzeit nicht möglich. Daher liegt die Zuständigkeit direkt bei Ihrer Zulassungsbehörde vor Ort. Maßgabe hierfür ist Ihr Erstwohnsitz. Nur dort können Sie derzeit die Zulassung auf das Kurzzeitkennzeichen erhalten.

  • Folgende Unterlagen sind bei Antrag vorzulegen

Freigeschaltete eVB Nummer
Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Kfz-Schein)
Nachweis Hauptuntersuchung
Außerbetriebsetzung (bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen)
Bei Handlung für Dritte unbedingt eine gültige Vollmacht
Bei Firmen: Gewerbenachweis oder HR-Auszug

Bei der Zulassungsstelle fallen für die Bearbeitung des Antrages um die 11 Euro an. Weitere Kosten fallen für die Prägung der Kurzzeitkennzeichen an. Eine Besteuerung erfolgt nicht.